Verordnung über die Sicherung einer festen Ordnung
an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen - Schulordnung
vom 29. November 1979 (GBI. I Nr. 44 S. 433)
Die Verwirklichung der Aufgaben, die im Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
und im Gesetz vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBI. I Nr. 6
S. 83) für die allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen in der Deutschen Demokratischen
Republik festgelegt sind, erfordert an allen Schulen eine feste Ordnung, die sich als Ergebnis einer
zielstrebigen Arbeit entwickelt und diese fördert.
Grundlegende Bedingungen für die Vervollkommnung der kommunistischen Erziehung der Schuljugend
und für die Sicherung hoher Leistungen in der Schule sind die planmäßige und kontinuierliche
Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit, das einheitliche politische und pädagogische Handeln
des Pädagogenkollektivs und die Entwicklung und Festigung des Schülerkollektivs. Das verlangt die
zielgerichtete Leitung der Schule durch den Direktor bei umfassender Mitwirkung der Lehrer, Erzieher
sowie der an der Bildung und Erziehung beteiligten gesellschaftlichen Kräfte auf der Grundlage exakt
festgelegter Pflichten, Rechte und Befugnisse.
Die Zusammenarbeit der Lehrer, Erzieher und Leiter mit der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation
"Ernst Thälmann", mit den Eltern, den Elternbeiräten und Elternaktiven, mit den
volkseigenen Kombinaten und deren Kombinatsbetrieben, anderen volkseigenen Betrieben, sozialistischen
Genossenschaften und Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt) sowie mit den gesellschaftlichen
Kräften im Wohngebiet ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung von Ordnung,
Planmäßigkeit und Kontinuität in der Arbeit der Schule.
Jugendwerkhof
Jugendwerkhof war die Bezeichnung für Einrichtungen in der DDR,
in denen Jugendliche, die nicht in das Bild der sozialistischen Gesellschaft passten,
umerzogen werden sollten. Dies geschah in erster Linie politisch und nur nebenbei allgemeinbildend.
Neben der Indoktrination erhielten die Jugendlichen eine beinahe nutzlose Teilausbildung,
mit der sie allenfalls untergeordnete Hilfstätigkeiten ausführen konnten.