JUGEND & STAAT

Verordnung über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen - Schulordnung vom 29. November 1979 (GBI. I Nr. 44 S. 433)

Die Verwirklichung der Aufgaben, die im Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und im Gesetz vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBI. I Nr. 6 S. 83) für die allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen in der Deutschen Demokratischen Republik festgelegt sind, erfordert an allen Schulen eine feste Ordnung, die sich als Ergebnis einer zielstrebigen Arbeit entwickelt und diese fördert. Grundlegende Bedingungen für die Vervollkommnung der kommunistischen Erziehung der Schuljugend und für die Sicherung hoher Leistungen in der Schule sind die planmäßige und kontinuierliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit, das einheitliche politische und pädagogische Handeln des Pädagogenkollektivs und die Entwicklung und Festigung des Schülerkollektivs. Das verlangt die zielgerichtete Leitung der Schule durch den Direktor bei umfassender Mitwirkung der Lehrer, Erzieher sowie der an der Bildung und Erziehung beteiligten gesellschaftlichen Kräfte auf der Grundlage exakt festgelegter Pflichten, Rechte und Befugnisse. Die Zusammenarbeit der Lehrer, Erzieher und Leiter mit der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation "Ernst Thälmann", mit den Eltern, den Elternbeiräten und Elternaktiven, mit den volkseigenen Kombinaten und deren Kombinatsbetrieben, anderen volkseigenen Betrieben, sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt) sowie mit den gesellschaftlichen Kräften im Wohngebiet ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung von Ordnung, Planmäßigkeit und Kontinuität in der Arbeit der Schule.

Jugendwerkhof

Jugendwerkhof war die Bezeichnung für Einrichtungen in der DDR, in denen Jugendliche, die nicht in das Bild der sozialistischen Gesellschaft passten, umerzogen werden sollten. Dies geschah in erster Linie politisch und nur nebenbei allgemeinbildend. Neben der Indoktrination erhielten die Jugendlichen eine beinahe nutzlose Teilausbildung, mit der sie allenfalls untergeordnete Hilfstätigkeiten ausführen konnten.