Die Erziehung der Kinder in der DDR oblag zu einem Großteil dem Staat. Das lag daran, dass die Kinder, auch schon die kleinsten, viel Zeit in Betreuungseinrichtungen verbrachten. Dies war nötig, weil auch die Frauen der DDR rege an der Arbeitswelt teilnahmen. Einer der Grundsätze der DDR war die Gleichberechtigung beider Geschlechter. Dies war zumindest der offizielle Grund der angegeben wurde wenn es um die Partizipation der Frauen am Arbeitsleben ging. Doch hatten die Frauen auch keine wirkliche Wahl, sie mussten Arbeiten gehen, da die DDR die Mitarbeit aller Bürger forderte um die Existenz des sozialistischen Staates zu gewährleisten Aus diesem Grund wurde Arbeitslosigkeit, besonders Selbstgewollte oder selbstverschuldete als asozial angesehen die im schlimmsten Fall auch nicht ohne Folge blieb. So konnte es zum Beispiel sein, dass diese Personen in Haft kamen und ihnen sogar die Kinder weggenommen wurden. Um sicherzustellen, dass auch die Mütter Arbeiten gehen konnten musste also ein funktionierendes Netzwerk aus Betreuungseinrichtungen geschaffen werden. Die kleinsten wurden in den Kinderkrippen betreut. Schon in einem alter von acht Wochen wurden sie von den Krippen aufgenommen1. Ab drei Jahren folgte für die DDR Kinder der Kindergarten den sie bis zu ihrem sechsten Lebensjahr besuchten bis sie eingeschult wurden. Aber auch nach der Schule gab es die Möglichkeit, dass die Kinder Horten weiter betreut wurden. Für den sozialistischen Staat hatte das weit reichende Betreuungsnetzwerk gleich mehrere Vorteile. Zum einen konnte, wie schon erwähnt, sichergestellt werden, dass viele Mütter ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen konnten und somit dem Staat dienen konnten
Zu DDR-Zeiten bestimmte ein fester Zeitplan den Tagesablauf der Kinder. Die Eltern mussten die Kinder zu einer bestimmten Zeit abgeben. Dann sollten die Erzieherinnen mit den Kindern den Tagesplan abarbeiten. Brigitte Buchheim, heute Leiterin des Igelnests, war damals schon Kindergärtnerin. Sie erzählt, dass nicht einmal die Schlafenszeiten dem Zufall überlassen wurden."Ich denke, der Tagesablauf war schon strikter geregelt und vorgegeben, zum Beispiel bei Schlafenszeiten. Da ist man davon ausgegangen, dass die Kinder eine Mittagsruhe halten müssen. Das wurde auch wieder individuell von manchen Erzieherinnen manchmal überzogen. Dass wirklich alle Kinder still liegen mussten, Hände an die Seite und Augen geschlossen halten mussten. Und das zwei Stunden lang.
Die Aufsicht über das Krippenwesen lag beim Gesundheitsministerium, die Krippen gehörten aber zum Schulsystem. Die Kinderkrippe nahm Kinder im Alter von wenigen Wochen bis zum 3. Lebensjahr auf. Für die Mütter galt es eine Schutzzeit einzuhalten, bevor die Kinder werktags in die Krippe gegeben werden durften, damit die für eine gesunde psychische Entwicklung des Kindes hochgradig wichtige Mutter-Kind-Bindung der ersten fünf bis sechs Lebenswochen nicht beschädigt oder zerstört werden würde. Hauptaufgabe der Krippen war die Pflege der Kinder. Die sehr gut ausgebaute medizinische Betreuung war darauf ausgerichtet, die kindliche Entwicklung in allen Bereichen zu unterstützen; es gab viele regelmäßige Untersuchungen von hoher Diversität. Neben den körperlichen Untersuchungen fand eine stetige Überwachung der psychischen und kognitiven Entwicklung der Kinder statt. Etwaigen Sprachstörungen nahm sich umgehend ein Logopäde an. Auch psychomotorische Störungen wurden frühzeitig von Fachärzten therapiert. Des weiteren kümmerte sich die Kinderkrippe um den völlig lückenlosen Impfschutz; das Ablehnen von Impfungen durch die Eltern war nicht möglich. In den Krippen begann bereits die pädagogische Frühförderung der Kinder. Seit den 60er Jahren erfolgte die Arbeit daher nach einem staatlichen Erziehungsplan namens "Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise in Krippen", vergleichbar mit dem staatlichen "Bildungs- und Erziehungsplan" für die Kindergärten. Gewöhnung der Kinder an einen festen, regelmäßigen Tagesablauf, systematische geistige Beschäftigung beginnend mit der Vollendung des 1. Lebensjahres, viel Sport und Bewegung an der frischen Luft, das Trockensein vor dem Ende des 2. Lebensjahres, intelligenzprägendes Spielen, Musizieren, Malen u.v.m. stand im Mittelpunkt der täglichen Erziehung der Kinder. Das zwischenmenschliche Verhalten sollte gut an die Normen des Kollektivs angepasst werden, so dass höflicher, gewaltloser Umgang miteinander, gegenseitiges Helfen, Anstandsformen, das Einhalten von Regeln und das gemeinsame Bestreiten des Tages wichtige Elemente der Krippenbetreuung waren. Die Kinderkrippen folgten dem Grundsatz der Tagesschule, hatten also ganztägig geöffnet, in der Regel 6 Uhr bis 18 Uhr, bisweilen auch bis 19 Uhr. Die Krippengebühr je Kind betrug monatlich 27,50 Mark. Die Ausbaudichte des Betreuungsnetzes erreichte DDR-weit in den 80er Jahren 80%, das heißt für 80% der Kinder gab es Plätze. Spitzenwerte lagen bei 99% in einigen Großstadtgebieten. Das Betreuungsverhältnis lag bei 1:5, 3 Säuglingssschwestern bzw. Krippenerzieherinnen kümmerten sich um 15 Kinder. Die Berufsbilder Säuglingsschwester und Kinderkrippenerzieherin waren traditionell - wie alle erzieherisch-pädagogischen Berufe in der DDR - akademische Berufe und erforderten ein mehrjähriges Fachschulstudium.
Der Kindergarten betreute Kinder vom vierten Lebensjahr an und hatte den Auftrag, die Kinder bis zur Schulreife zu fördern. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland hatten damit die Kindergartenerzieherinnen einen eindeutig definierten Bildungsauftrag und waren konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Im Kindergarten wurden den Kindern die einfache Mengenlehre (Rechnen mit Rechenstäbchen im Zahlenraum bis 10), Malen, Singen und bildnerisches Gestalten (beispielsweise Kneten) beigebracht, die Kinder machten erste Schreibversuche. Die Bildung im Kindergarten enthielt auch bereits staatsbürgerliche Elemente und begann bereits mit einer politischen Erziehung im Sinne des Sozialismus. Vereinzelt gab es jedoch auch konfessionelle Kindergärten
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